Deutscher Glückspielstaatsvertrag nicht EU-Konform

By | 21. März 2012
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Nach Ansicht der EU-Kommission gibt es in dem Ende 2011 ausgehandelten Glückspielstaatsvertrag der Bundesländer zwar Fortschritte, jedoch fordert die Kommission weitere Nachbesserungen.

Damit geht das Chaos um den Glückspielstaatsvertrag in eine neue Runde. Als einziges Bundesland hat bisher Schleswig-Holstein den Markt für Glücksspiele geöffnet. Dagegen wollen die anderen 15 Bundesländer nur eine begrenzte Anzahl an Lizenzen an private Anbieter vergeben.

Im Schreiben der EU wurde darauf hingewiesen, dass ein Mitgliedsstaat der EU Beweise erbringen muss, damit eine Dienstleister eingeschränkt werden darf. Desweiteren wurde dargelegt, dass die Bundesländer keinen Beweis für erhöhte Sucht bei Online-Spielen nachweisen konnten.

Ziel der 15 übrigen Bundesländer war es das Lottomonopol weiter zu erhalten und den Markt für Sportwetten begrenzt zu öffnen.

Unterschiedliche Intepretationen von dem Urteil

Das Urteil aus Brüssel wurde von Seiten der Politiker unterschiedlich interpretiert. So sprach Kurt Beck, Ministerpräsident von Rheinland Pfalz, von einem positiven Votum zur Neuordnung des Vertrages. Dagegen sprach der FDP-Vorsitzende aus Schleswig-Holstein Wolfang Kubicki.“Wer behauptet, die EU-Kommission habe den Vertrag akzeptiert, beweise seine Unkenntnis“. Kubicki bezieht sich dabei auf die Nachforderungen, die die Kommission stelle. Kubicki stellte desweiteren auch klar, dass der Vertrag in Schleswig-Holstein bereits seit einem halben Jahr notifiziert wurde und von der EU nicht beanstandet wurde. Von Seiten der privaten Lottoanbieter wird gefordert: „Wenn die Politiker nicht ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen wollen, müssen sie den Ratifizierungsprozess stoppen“, erklärte Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes.

Im Chaos um den Glückspielstaatsvertrag muss sich nun noch einiges ändern. Die 15 Bundesländer wollten ursprünglich bis zum 1. Juli 2012 eine einheitliche Lösung präsentieren. Sollten die Bundesländer eine Ratifizierung des Vertrages einleiten, drohen von Brüssel und den Anbietern von Glücksspielen klagen.

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